S0_21.PDF

Inhalt
Suchen
Treffer
Hilfe
Durchführung der Röntgenverordnung
Sachverständigenprüfung nach RöV
21.Bek. des BMA vom 16.5.1996 - VIIIb 5 - 35737-12
Der Länderausschuß RöV hat auf seiner 36. Sitzung am 12./13.3.1996 auf Vorschlag des
Arbeitskreise RöV zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik das folgende "5Punkte-Verfahren" zur Funktionskontrolle der Belichtungsautomatik von Mammographiegeräten beschlossen. Um in der praktischen Anwendung die richtige Funktion der Belichtungsautomatik zu überprüfen, müssen objektdickenbedingte Änderungen der spektralen
Verteilung sowie deren Einfluß auf die Meßkammer mit berücksichtigt werden. Dieses wird
nach Auffassung der Sachverständigen durch das vorgeschlagene Prüfverfahren gewährleistet.
Im Rahmen der Sachverständigenprüfung nach RöV soll die Funktionsprüfung der Belichtungsautomatik von Mammographiegeräten von August ab nach diesem Verfahren
Test Belichtungsautomatik Mammographie (5-Punkte-Verfahren)
Prüfung des Objektdicken- und Objektdichtenausgleichs in Abhängigkeit von der Röhrenspannung
Anforderung:
Die Differenz zwischen den optischen Dichten der dunkelsten und der hellsten Aufnahme
darf nicht größer als 0,4 sein.
Prüfverfahren:
Für die angegebenen fünf Kombinationen von drei Spannungswerten, die am Gerät eingestellt werden, mit drei Acrylglasphantomen unterschiedlicher Dicke sind die Meßwerte der
optischen Dichte in die Tabelle einzutragen.
Acrylglasdicke
60 mm
40 mm
20 mm
angezeigter Spannungswert
25 kV
28 kV
30 kV
X
X
X
X
Die Acrylglasdicken können durch die Verwendung der 40 mm dicken Absorberplatte des
Prüfkörpers nach DIN 6868 Teil 7 mit Ergänzung durch eine 20 mm dicke Acrylglasplatte
im selben Format realisiert werden. Auf diese Weise sind gleichzeitig die Meßbedingungen
entsprechend FDIS IEC 1223-3-2 (Acceptance tests - Imaging performance of mammographic X-ray equipment, 1996) hinsichtlich der Dicken erfüllt.
Die Prüfung soll mit dem Film-Folien-System vorgenommen werden, mit dem der Anwender routinemäßig arbeitet.
Folgende Voraussetzungen sind bei der Messung einzuhalten:
Inhalt
Suchen
Treffer
Hilfe
1) Messung in Rastertechnik, Kompressionsplatte im Strahlengang.
2) Die optische Dichte muß immer an der gleichen Stelle des Filmes gemessen werden
(auf + 2mm ausmessen oder Markierung, z. B. Unterlegscheibe, auf Kompressionsplatte kleben).
3) optische Dichte auf 1,2 bis 1,6 einstellen. Hierzu ist Verwendung der Dichtekorrekturtasten erlaubt, danach Tasten nicht mehr betätigen. Ausnahme: Liegt das Datum der
Erstinbetriebnahme vor dem 1.1.1998 und benutzt der Anwender bei Belichtungsautomatik-Betrieb eine Tabelle mit Werten zur Dichtekorrektur nach Angaben des Herstellers, so sind diese Korrekturwerte vor den Aufnahmen mit der 20 mm bzw. 60 mm
Acrylglasphantome nach Angaben des Herstellers einzustellen.
4) Die Belichtungsautomatik-Meßkammer muß vollständig unter dem Acrylglaskörper liegen und bei allen Aufnahmen in derselben Position bleiben.
5) Für alle Aufnahmen ein und dieselbe Kassette verwenden.
6) Nur Filme aus ein und derselben Filmpackung verwenden.
7) Alle verwendeten Filme in derselben Orientierung in die Entwicklungsmaschine schieben.
a) Zwischen der ersten und der letzten Filmverarbeitung sollte möglichst nicht mehr
als eine halbe Stunde liegen.
b) Darüber hinaus sollte zwischen der Aufnahme und der Filmverarbeitung jeweils
annähernd die gleiche Zeit liegen (+ 3 min).
Im Auftrag
Reichow
Bundesarbeitsblatt 7-8/1996
Weiter