Einleitung Inhalt Suchen 13 z 01 01 Hilfe Treffer Integration von QualitaÈts-, Umweltund Arbeitsschutzmanagementsystemen 13 z 01 Thomas Steffens, Markus Gleis inhaltsuÈberblick Der Beitrag zeigt die Gemeinsamkeiten aus Arbeits-, Umweltschutz und QualitaÈtsmanagement auf. Er nennt moÈgliche Synergieeffekte und verdeutlicht an Beispielen deren Implementierung und Umsetzung. Dabei wird auf die Integration in bestehende Strukturen und AblaÈufe hingewiesen. Abschnitt 4 stellt die konkrete Ausgestaltung des Abfallmanagements dar. AusfuÈhrlich wird das LAGA-Merkblatt vorgestellt. Abschlieûend werden Maûnahmen zur umweltfreundlichen Beschaffung vorgeschlagen Einleitung 13 z 01 | 01 Die Entwicklungen in der Wirtschaft der letzten Jahre und Jahrzehnte haben in bezug auf Organisationsformen und verwendete Technik auch vor KrankenhaÈusern nicht halt gemacht. Ende des letzten Jahrhunderts begann im preuûischen Recht die erstmalige Regulierung von Arbeitsplatzbedingungen. Heute kennen wir ein sehr umfangreiches Werk rechtlicher und technischer Anforderungen an den Arbeitsschutz. Der Umweltschutz gewann in den 70er Jahren weltweit zunehmend an Bedeutung. Dem erzielten Wohlstand der Industrie- und Konsumgesellschaft standen und stehen die Verschmutzung der Umweltmedien Luft, Boden und Wasser gegenuÈber. Als Folgen waren und sind die Reduzierung von LebensraÈumen und die Wirkung von Schadstoffen auf Lebewesen zu spuÈren. Analog zur Entwicklung des Regulariums im Arbeitsschutz haben sich zum Schutz der Umwelt bis heute ebenfalls umfangreiche rechtliche 1 Diverse Ziele 13 z 01 02 Organisationsentwicklung Inhalt Von der Regulierung zur Freiwilligkeit Suchen Treffer Hilfe und technische Anforderungen entwickelt. WaÈhrend der Arbeitsschutz und der Umweltschutz die Schutzziele ¹Menschª bzw. ¹Umweltª aufweisen, verfolgt das QualitaÈtsmanagement das Ziel, organisatorische und technische Interaktionen im Interesse des Patienten effektiv, fehlerfrei und zu dessen Zufriedenheit zu gestalten. Seit Anfang der 90er Jahre hat diesbezuÈglich im Gesundheitswesen eine Entwicklung stattgefunden, die dazu fuÈhrt, daû freiwillig Organisationsstrukturen und AblaÈufe auf der Basis vorgegebener Standards aufgebaut bzw. reorganisiert wurden. Die EffektivitaÈt patientenorientierten Arbeitens wird durch unabhaÈngige Dritte uÈberpruÈft bzw. ¹auditiertª. Diese Entwicklung ist eine Wandlung vom Regulativen zum Ansatz der Freiwilligkeit. Parallele Bestrebungen sind auch im Arbeits- und Umweltschutz festzustellen, wo ebenfalls effektive organisatorische und technische Interaktionen, allerdings vor dem Hintergrund anderer Ziele und Inhalte, sichergestellt werden muÈssen. Es bietet sich daher an, Gemeinsamkeiten aus Arbeits-, Umweltschutz und QualitaÈtsmanagement zu nutzen. Dieser Beitrag zeigt die Gemeinsamkeiten auf. Er nennt moÈgliche Synergieeffekte und verdeutlicht an Beispielen deren Implementierung und Umsetzung. Dabei wird auf die Integration in bestehende Strukturen und AblaÈufe hingewiesen. 13 z 01 | 02 Organisationsentwicklung in bezug auf QualitaÈts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme Subsysteme Eine Organisation ist ein Gesamtsystem, das sich aus Subsystemen und einzelnen Prozessen zusammensetzt. Sie stellt einen lebendigen und dynamischen Organismus dar, deren Elemente zusammenwirken muÈssen, um den Bestand des Ganzen zu sichern. Subsysteme stellen soziale (z. B. FuÈhrung), administrative (z. B. Personalent2 Organisationsentwicklung Inhalt Suchen 13 z 01 02 Hilfe Treffer Abb. 1: Einbindung von Teilprozessen und Subsystemen in die (unvollstaÈndige) Prozeûlandschaft eines Krankenhauses wicklung) oder betriebliche/technische Systeme dar. Der betriebliche Umweltschutz ist neben dem QualitaÈtsmanagement und der Arbeitssicherheit eines der Subsysteme. Sie greifen in alle Hierachieebenen und Prozeûschritte ein bzw. wirken sich dort aus (Abb. 1). Sie sind durch einen Managementzyklus geregelt, der unabhaÈngig vom GeschaÈftsprozeû zu betrachten ist. Organisationsentwicklung (OE) hat zum Ziel, die Arbeitswelt des Menschen in der Organisation human und mit Raum fuÈr die PersoÈnlichkeitsentfaltung und Selbstverwirklichung zu gestalten (s. a. Kap. 5.01). Desweiteren soll die LeistungsfaÈhigkeit der Organisation und ihre Anpassungs- und InnovationsfaÈhigkeit gesteigert werden (Comelli 1985). Unter Organisationsentwicklung versteht man einen geplanten, gelenkten und systematischen Prozeû zur VeraÈnderung der Kultur, Systeme und des Verhaltens einer Organisation mit dem Ziel, die EffektivitaÈt der Organisation bei der LoÈsung ihrer Probleme und Errei3 Organisationsentwicklung als Prozeû 13 z 01 02 Organisationsentwicklung Inhalt Suchen Treffer Hilfe chung ihrer Ziele zu steigern. Sie ist ein umfassender VeraÈnderungsprozeû, der einer Steuerung bedarf. Betroffen sind in der Regel alle Bereiche einer Organisation. Die Vorgehensweise gliedert sich in folgende Schritte: z Problemerkennung z Datensammlung z Organisationsdiagnose z Maûnahmenplanung z Maûnahmenumsetzung z Erfolgskontrolle. Systemisches Denken vorausgesetzt Novellierung steht an FuÈr die Organisationsentwicklung ist das Denken in Netzen und Systemdenken erforderlich. Sie macht die interdisziplinaÈre Zusammenarbeit aller Betroffenen in den Einrichtungen notwendig. Je nach Ziel, wird sie auf einen GeschaÈftsprozeû oder ein Subsystem angewendet. Normative Organisationsentwicklung Seit Ende der 80er Jahre wird der Einsatz und die Systematik der klassischen Organisationsentwicklung normiert auf spezielle Subsysteme von Organisationen angewendet. Tabelle 1 zeigt eine Ûbersicht der z. Z. gaÈngigen normativen Regularien, die heute als Leitfaden zur Organisationsentwicklung eingesetzt werden (s. a. Kap. 11.02). Eine der ersten normativen Regelwerke zur Organisationsentwicklung ist die DIN EN ISO 9000 ff. Sie findet in juÈngster Zeit verstaÈrkt Anwendung im Gesundheitswesen (GaÈrtner 1996, Schmidt-Birk u. Schnepel 1996). Branchenspezifisch ist die DIN EN ISO 9000 ff. erweitert worden. Die hohen Anforderungen an die Automobilzulieferindustrie veranlaûten weltweit die Automobilhersteller eigene Standards, wie die QS-9000 oder den VDA 6.1, zu entwickeln. Beide Normen bauen auf der DIN EN 4 Organisationsentwicklung Inhalt Suchen 13 z 01 02 Hilfe Treffer Tabelle 1: Beispiele normativer Regularien zur Organisationsentwicklung Regelwerk DIN EN ISO 9000 ff. QS-9000, VDA 6.1 DIN ISO 140 ff. ¹Úko-Audit-Verordnungª (EMAS) SCC BS 8800 TQM Titel QualitaÈtsmanagement (deutsche, europaÈische und internationale Norm) QualitaÈtsmanagement (Standards der Automobilhersteller fuÈr deren Zulieferer) Umweltmanagement (deutsche und internationale Norm) Umweltmanagement (europaÈische Verordnung) Safety-Certificate-Contractors (Standard fuÈr die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz von Kontraktoren der Petround Groûchemie) Arbeitssicherheitsmanagement (British Standard) Total Quality Management (z. B. als Modell der European Foundation for Quality Management EFQM) ISO 9000 ff. auf und beseitigen die dort vorhandenen SchwaÈchen (z. B. Forderung nach dem Einsatz statistischer Methoden und zur FehlerpraÈvention). FuÈr die anstehende Novellierung der DIN EN ISO 9000 ff. im Jahr 2000 ist zu erwarten, daû die Aspekte der QS-9000 bzw. des VDA 6.1 dort einflieûen werden. FuÈr den betrieblichen Umweltschutz kann auf zwei Regelwerke zuruÈckgegriffen werden. In Anlehnung an die DIN EN ISO 9000 ff. entstand die DIN ISO 14000 ff. Sie stellt eine Normenreihe dar, die Vorgaben mit dem Ziel der staÈndigen Verbesserung fuÈr das Umweltmanagementsystem macht. Die Úko-Audit-Verordnung der EU (EWG 5 Betrieblicher Umweltschutz 13 z 01 02 Organisationsentwicklung Inhalt Eigene Standards Managementzirkel: VerknuÈpfung von Systemen Suchen Treffer Hilfe 1836/93, Environmental Management and Audit Scheme ± EMAS) verfolgt das gleiche Ziel, erweitert um das Ziel der Verbesserung der Leistungen im Umweltschutz. Aufgrund der Erfahrungen in Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen und dem Umgang mit den rechtlichen Vorgaben aus Arbeitssicherheit und Umweltschutz haben Unternehmen der Petro- und Groûchemie in bezug auf Unterauftragnehmer (Kontraktoren) parallel zu den o. g. Regularien einen eigenen Standard entwickelt. Er fordert von z. B. Handwerks- oder Reinigungsbetrieben, die auf dem UnternehmensgelaÈnde taÈtig werden wollen, den Nachweis eines Zertifikates (SCC ¹Safety-CertificateContractorsª). Ein SCC-Zertifikat bescheinigt u. a. die Einhaltung und Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung aller Vorschriften aus der Arbeitssicherheit und dem Umweltschutz. Hier spiegelt sich die enge VerknuÈpfung zwischen dem Umweltschutz und der Arbeitssicherheit wider, der z. B. in Hinblick auf den Umgang mit Gefahrstoffen auch in KrankenhaÈusern deutlich ist. So wird heute in Groûbritannien der BS 8800 angewendet, der nur die Organisation der Arbeitssicherheit regelt, aber ausdruÈcklich betont, daû es sinnvoll ist, in eine Organisationsstruktur nach DIN ISO 140 ff. integriert zu werden. Integratives Management und Total Quality Management (TQM) Bei der Menge zu beruÈcksichtigender Standards zur Entwicklung einzelner Subsysteme einer Organisation hat sich insbesondere im industriellen Bereich ein Trend zur VerknuÈpfung der Standards entwickelt (IQS 1997). Dieser Trend wird sich verstaÈrken, da er die Kosten und den Aufwand beim Aufbau und ¹Betriebª der Managementsysteme niedrig haÈlt. Die MoÈglichkeit, normativ geregelte 6 Organisationsentwicklung Inhalt Suchen 13 z 01 02 Hilfe Treffer Abb. 2: Managementzirkel Subsysteme zu verknuÈpfen, liegt in der gleichen Arbeitsweise, die allen Standards zugrunde liegt. Sie wird als Managementzirkel (Abb. 2) bezeichnet und stellt die o. g. klassischen Schritte eines VeraÈnderungsprozesses bzw. der Organisationsentwicklung dar. Der Weg von der Partialkonzeption der Subsysteme hin zur integrativen Organisationsstruktur macht aus verschiedenen GruÈnden Sinn. Die Entwicklung oder VeraÈnderung einer Organisation bezieht sich nicht isoliert auf Technik, Mensch und Organisationsstruktur, sondern versteht eine Organisation als komplexes System mit den daraus abzuleitenden gegenseitigen AbhaÈngigkeiten (Zink 1995). Eine erfolgreiche Organisationsentwicklung muû daher neben dem Mitarbeiter, der GeschaÈftsfuÈhrung und der QualitaÈtssicherung auch den Arbeits- und Umweltschutz beruÈcksichtigen. Die Idee des Total Quality Managements (TQM) stellt einen organisationsumfassenden Ansatz in diese Richtung 7 Integrative Organisationsstruktur Total Quality Management 13 z 01 02 Organisationsentwicklung Inhalt Suchen Treffer Hilfe Abb. 3: Modell des European Quality Awards EQA dar. Dort stehen die in Abb. 3 genannten Bereiche und Themen im Vordergrund. Grundsatz ist, daû alle Bereiche in einem Unternehmen erkennen, daû nur gemeinsam ein optimales Wirken moÈglich ist. Zur Umsetzung dieser Erkenntnis ist es erforderlich, den Willen zu haben, sich kontinuierlich zu verbessern und eine interne Kunden-Lieferanten-Beziehung aufzubauen. FuÈr die Umsetzung der Idee des TQM haben weltweit verschiedene Institutionen LeitfaÈden entwickelt, die Unternehmen unterstuÈtzen sollen, ihre Organisationen auf diesen Weg zu bringen. In Europa ist das Modell der European Foundation for Quality Management (EFQM) stark verbreitet. Im Rahmen eines Preises, des European Quality Awards (EQA), wird jaÈhrlich das Unternehmen ausgezeichnet, welches im Rahmen der Organisationsentwicklung dem Gedanken des TQM am naÈchsten gekom8 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer men ist. Die Bewertung erfolgt nach einem PunkteschluÈssel und durchgefuÈhrten Self-Assessment. Managementsysteme und Prozesse im Krankenhaus 13 z 01 | 03 Die Betrachtung der Prozeûlandschaft in KrankenhaÈusern verdeutlicht, daû die KomplexitaÈt der Vernetzung von Teilprozessen und Subsystemen vergleichbar mit der aus der Industrie ist. Die dort uÈblichen und erprobten Maûnahmen sollten deshalb in KrankenhaÈusern eingesetzt und angewendet werden. GeschaÈftsprozeûspezifische AblaÈufe muÈssen individuell strukturiert und umgesetzt werden. Prozesse aus den Subsystemen Umwelt-, QualitaÈtsund Arbeitsschutzmanagement koÈnnen verknuÈpft und so vereinfacht werden. Dabei muû darauf geachtet werden, daû die themenspezifischen Inhalte nicht zu kurz kommen und im erforderlichen Maûe umgesetzt werden. Dazu muÈssen die Fachleute im Krankenhaus vorhanden sein und ein Forum geschaffen werden, das es ihnen ermoÈglicht sich auszutauschen. Fachleute sind, je nach betrieblicher Erfordernis, z Abfallbeauftragte, z Gefahrgutbeauftragte, z Immissionsbeauftragte, z Gewa È sserschutzbeauftragte, z Brandschutzbeauftragte, z Umweltmanager, z Sicherheitsfachkraft, z Hygienefachkraft, z QualitaÈtskoordinator(-manager). Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Ûbertragung auf das Krankenhaus 13 z 01 | 04 Die Maûnahmen zur Abfallwirtschaft stellen in KrankenhaÈusern und anderen Einrichtungen des Gesundheits9 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen Treffer Hilfe dienstes zwar nur einen Teilbereich der notwendigen Umweltschutzmaûnahmen in diesen Einrichtungen dar, sind aber aufgrund der Tatsache, daû nahezu alle Bereiche der Einrichtungen in die abfallwirtschaftlichen Betrachtungen miteinbezogen werden muûten, haÈufig der AusloÈser fuÈr eine integrative Betrachtung des Gesamtbereiches Krankenhaus. Der Abfall in den KrankenhaÈusern Hauptgruppen des Krankenhausabfalls Beschreibung des Abfallaufkommens FuÈr 1993 erfaût die Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes ein Gesamtabfallaufkommen von 337,4 Mio t fuÈr die Bundesrepublik Deutschland. An diesem Abfallaufkommen sind die 2592 in dieser Statistik erfaûten KrankenhaÈuser mit einem Anteil von 975 111 t beteiligt. Die Zusammensetzung der in den Kliniken und KrankenhaÈusern erzeugten AbfaÈlle stellt sich wie folgt dar (Statistisches Bundesamt 1997): z Etwa zwei Drittel der Abfallgesamtmenge entfa È llt auf hausmuÈllaÈhnliche GewerbeabfaÈlle (562 015 t) sowie Verpackungsmaterial und Kartonagen (85 702 t). z Die Restmenge besteht vorwiegend aus Bauschutt, SchlaÈmmen einschlieûlich AbwasserreinigungsschlaÈmmen, festen mineralischen AbfaÈllen, sonstigen organischen AbfaÈllen, Chemikalienreste und den sog. krankenhausspezifischen AbfaÈllen. Entsprechend der Abfallstatistik fuÈr 1993 lassen sich etwa 68 000 t (7% der Gesamtabfallmenge der KrankenhaÈuser) dem krankenhausspezifischen Abfall zuordnen. Das Abfallaufkommen, das eindeutig zu den gesundheitsdienstlicher TaÈtigkeiten gehoÈrt, kann fuÈr das Bezugsjahr 1993 in folgende Hauptgruppen unterteilt werden: 10 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt z z z Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer Desinfizierte AbfaÈlle, Wund- und GipsverbaÈnde, EinwegwaÈsche und -artikel einschlieûlich Einwegspritzen 55 931 t, infektioÈse AbfaÈlle 9157 t, KoÈrperteile und OrganabfaÈlle 1155 t. Aus einer Betrachtung des Gesamtabfallaufkommens aller KrankenhaÈuser in Deutschland lassen sich nur sehr begrenzt RuÈckschluÈsse auf das jeweils einzelne Krankenhaus ziehen. Es zeigt sich aber deutlich, daû ein hausinternes Abfallmanagement in der Lage sein muû, sowohl mit der groûen Menge hausmuÈllaÈhnlicher GewerbeabfaÈlle als auch mit den potentiell gefaÈhrlichen infektioÈsen AbfaÈllen sicher umzugehen. Rechtliche Rahmenbedingungen fuÈr das Abfallmanagement im Krankenhaus Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Am 7. 10. 1996 ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) gemeinsam mit einem dazu erlassenen untergesetzlichen Regelwerk, wie z. B. die Verordnung zur Bestimmung von besonders uÈberwachungsbeduÈrftigen AbfaÈllen (BestbuÈAbfV), die Verordnung zur Bestimmung von uÈberwachungsbeduÈrftigen AbfaÈllen zur Verwertung (BestuÈAbfV) und die Verordnung zur EinfuÈhrung des EuropaÈischen Abfallkatalogs (EAKV), in Kraft getreten. Ein Teil der zum Gesetz erlassenen Verordnungen wurden erst nach Ablauf von Ûbergangsfristen rechtswirksam, die allerdings fuÈr fast alle rechtlichen Regelungen mit Beginn des Jahres 1999 ausgelaufen sind. Zweck des Gesetzes (§ 1) ist die FoÈrderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natuÈrlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltvertraÈglichen Beseitigung 11 Fast alle Ûbergangsfristen abgelaufen 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Abfallrechtliche Rahmenbedingungen InfektioÈse AbfaÈlle Suchen Treffer Hilfe von AbfaÈllen. GemaÈû § 2 Abs. 1 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes fuÈr die Vermeidung, die Verwertung und die Beseitigung von AbfaÈllen. AbfaÈlle im Sinne des Gesetzes sind nach § 3 Abs. 1 alle beweglichen Sachen, die als RuÈckstaÈnde aus Produktion oder Verbrauch stammen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muû. AbfaÈlle zur Verwertung sind dabei AbfaÈlle, die verwertet werden; AbfaÈlle, die nicht verwertet werden, sind AbfaÈlle zur Beseitigung. Entsprechend den GrundsaÈtzen der Kreislaufwirtschaft nach § 4 Abs. 1 sind AbfaÈlle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung). Ist dies unter der BeruÈcksichtigung der Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft (§ 5) technisch nicht moÈglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, sind diese AbfaÈlle geordnet zu beseitigen. Dies gilt auch entsprechend § 5 Abs. 5, wenn deren Beseitigung die umweltvertraÈglichere LoÈsung darstellt. Hierbei sind u. a. die Emissionen, die Schonung der natuÈrlichen Ressourcen und die Anreicherung von Schadstoffen in daraus gewonnenen Erzeugnissen zu beruÈcksichtigen. Auf der Grundlage von § 41 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden an die Ûberwachung sowie Beseitigung bestimmter AbfaÈlle aus den KrankenhaÈusern, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge im besonderen Maûe gesundheits-, luft- oder wassergefaÈhrdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger uÈbertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen koÈnnen, besondere Anforderungen gestellt. In der Bewertung der AbfaÈlle, die ¹in besonderem Maûeª gesundheitsgefaÈhrdend sind oder Erreger uÈbertragba12 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer rer Krankheiten enthalten oder hervorbringen koÈnnen, sind zusaÈtzliche Kriterien wie das von den AbfaÈllen aufgrund enthaltener Erreger ausgehende Infektionsrisiko und die Schwere der durch die Erreger verursachten Krankheiten einzubeziehen. Der aus dem Abfallgesetz herzuleitende Zusammenhang zwischen der ZulaÈssigkeit zusaÈtzlicher Anforderungen an die Entsorgung und dem gesteigerten GefaÈhrdungspotential von AbfaÈllen legt es nahe, den Begriff der infektioÈsen AbfaÈlle anhand des vorhandenen Infektionsrisikos nicht nur fuÈr die in den medizinischen Einrichtungen beschaÈftigten oder behandelten Personen, sondern vor allem fuÈr die mit der Abfallentsorgung befaûten externen Personen zu definieren. ¹InfektioÈse AbfaÈlleª sind AbfaÈlle, die Erreger uÈbertragbarer Krankheiten enthalten, welche ohne besondere Schutz- oder Behandlungsmaûnahmen bei Patienten und Personal schwerwiegende Erkrankungen auûerhalb des allgemeinen mit der Abfallentsorgung verbundenen Infektionsrisikos ausloÈsen koÈnnen. Als AbfaÈlle mit gesteigertem Infektionsrisiko kommen in erster Linie AbfaÈlle in Betracht, die mit Erregern der in § 3 des Bundesseuchengesetzes (BSeuchG) genannten meldepflichtigen uÈbertragbaren Krankheiten in ausreichender Anzahl oder vermehrungsfaÈhiger Form kontaminiert sind und die durch den Kontakt mit den AbfaÈllen uÈbertragen werden koÈnnen. EuropaÈischer Abfallkatalog Seit dem 1. 1. 1999 gilt das Verzeichnis der besonders uÈberwachungsbeduÈrftigen AbfaÈlle entsprechend der ¹Bestimmungsverordnung besonders uÈberwachungsbeduÈrftiger AbfaÈlleª vom 10. 9. 1996, mit dem in Anpassung an den EuropaÈischen Abfallkatalog (EAK) neue AbfallschluÈssel und -bezeichnungen eingefuÈhrt werden. So werden 13 EAK ersetzt LAGA 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Darstellung der Abfalleinteilung VerpV contra LAGA Suchen Treffer Hilfe beispielsweise zukuÈnftig infektioÈse AbfaÈlle (LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA-AbfallschluÈssel 971 01) unter der Abfallbezeichnung ¹andere AbfaÈlle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspraÈventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werdenª gefuÈhrt und entsprechend ihrer Herkunft aus dem human- oder tiermedizinischen Bereich den AbfallschluÈsseln 1801 03 bzw. 1802 02 zugeordnet. FuÈr sonstige als nicht besonders uÈberwachungsbeduÈrftig eingestufte krankenhausspezifische AbfaÈlle gelten die EAK-SchluÈssel und Abfallbezeichnungen 1801 01 ¹spitze GegenstaÈndeª (sharps) und 1801 04 ¹AbfaÈlle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspraÈventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. WaÈsche, GipsverbaÈnde, Einwegkleidung)ª und ersetzen damit den LAGA-AbfallschluÈssel 971 03 mit der LAGA-Abfallbezeichnung ¹Desinfizierte AbfaÈlle, Wund-, GipsverbaÈnde, EinwegwaÈsche, Einwegartikel einschl. unbenutzbar gemachter Einwegspritzenª. Der LAGA-SchluÈssel 971 04 mit der Bezeichnung ¹KoÈrperteile und OrganabfaÈlleª wird durch den EAK-SchluÈssel 1801 02 mit einer aÈhnlichen EAK-Bezeichnung ¹KoÈrperteile und OrganabfaÈlle einschlieûlich Blutbeutel und Blutkonservenª ersetzt, wird allerdings nicht mehr als besonders uÈberwachungsbeduÈrftiger Abfall erfaût. FuÈr die Abfallentsorgung in Kliniken und KrankenhaÈusern ergeben sich aus den oben angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen die in der Abb. 4 dargestellten Handlungsfelder. Einen deutlich erkennbaren Einfluû auf die abfallwirtschaftlichen Maûnahmen der KrankenhaÈuser hatten in den letzten Jahren einerseits die Regelungen und organisatorischen Maûnahmen fuÈr die Entsorgung von VerpakkungsabfaÈllen auf der Grundlage der Verordnung uÈber 14 Inhalt Suchen Treffer Hilfe Transport/ Entsorgung Abfallwirtschaft/Abfallmanagement 13 z 01 04 15 Abb. 4: Abfallentsorgung im Krankenhaus 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt DSD contra vfw Suchen Treffer Hilfe die Vermeidung von VerpackungsabfaÈllen (Verpackungsverordnung VerpV) und andererseits die spezifischen Empfehlungen des Merkblattes der LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) uÈber die Vermeidung und Entsorgung von AbfaÈllen aus dem Gesundheitsdienst. Im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung und den damit verbundene Entsorgungssystemen haben die KrankenhaÈuser inzwischen ¹die Qual der Wahlª. Nachdem die KrankenhaÈuser anfangs darauf hingewiesen wurden, daû das Duale System Deutschland GmbH (DSD) in erster PrioritaÈt der Entsorgung von VerpakkungsabfaÈllen aus den Haushalten dient und die KrankenhaÈuser fuÈr die FunktionsfaÈhigkeit des Systems entsprechend den Vorgaben der Verpackungsverordnung bisher von untergeordneter Bedeutung waren, hat sich fuÈr die Entsorgung von VerpackungsabfaÈllen aus KrankenhaÈusern inzwischen eine Konkurrenzsituation ergeben. Neben der DSD bietet auch die 1991 gegruÈndete Vfw Vereinigung fuÈr Wertstoffrecycling GmbH ein Entsorgungssystem fuÈr Transport- und Verkaufsverpackungen an. In ErgaÈnzung zu dem uÈbergeordneten Entsorgungssystem bietet die Vfw mit Vfw REMEDICA eine BranchenloÈsung fuÈr den medizinischen und pharmazeutischen Bereich an. Es handelt sich dabei um ein spezielles RuÈcknahmesystem fuÈr Verpackungen und Altmedikamente in Apotheken und KrankenhaÈusern. UnabhaÈngig ob eines oder beide RuÈcknahmesysteme fuÈr VerpackungsabfaÈlle in Anspruch genommen werden, der entscheidende Ansprechpartner bleibt der beauftragte Entsorger vor Ort, um das hausinterne System der getrennten Erfassung von AbfaÈllen auf die aÈuûeren Rahmenbedingungen abzustimmen. 16 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer LAGA-Merkblatt uÈber die Vermeidung und die Entsorgung von AbfaÈllen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes LosgeloÈst von der Verpackungsverordnung beschaÈftigt sich das Merkblatt der LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall mit dem gesamten Bereich der Abfallwirtschaft gesundheitsdienstlicher Einrichtungen (LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall 1991). Um den Anforderungen einer modernen umweltvertraÈglichen Abfallwirtschaft im Gesundheitsdienst gerecht zu werden, hat die LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall 1991 das von einer LAGA-Arbeitsgruppe unter Beteiligung externer SachverstaÈndiger erarbeitete Merkblatt uÈber ¹die Vermeidung und die Entsorgung von AbfaÈllen aus oÈffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstesª angenommen und den BundeslaÈndern zur Anwendung empfohlen. Zentrale Punkte des von den meisten BundeslaÈndern inzwischen eingefuÈhrten Merkblattes sind neben der Definition des Geltungsbereiches vor allem eine aktualisierte Abfalleinteilung, die als Grundlage einer einheitlichen Abfallentsorgung gesundheitsdienstlicher Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland dienen soll. Entsprechend der PraÈmissen des Abfallgesetzes soll das Merkblatt auch Impulse fuÈr weitergehende AktivitaÈten, insbesondere der KrankenhaÈuser, zur Abfallvermeidung und -verwertung geben und auf die Notwendigkeit umweltschutzorientierter Beschaffungsmaûnahmen hinweisen. Ungeachtet der zusaÈtzlichen Anforderungen, die sich aus der Abfallverwertung ergeben, unterteilt das Merkblatt die AbfaÈlle aus gesundheitsdienstlichen Einrichtungen in die nachfolgenden fuÈnf Abfallhauptgruppen, die mit Groûbuchstaben gekennzeichnet werden: 17 Die wichtigsten Punkte Darstellung der Abfalleinteilung nach LAGA-Merkblatt 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Keine besonderen Anforderungen Intern besondere Anforderungen InfektioÈs oder (stark) ansteckungsgefaÈhrlich AbhaÈngig von der Art der Erreger Suchen Treffer Hilfe (A) AbfaÈlle, an deren Entsorgung aus infektionspraÈventiver und umwelthygienischer Sicht keine besondere Anforderungen zu stellen sind Hierunter fallen HausmuÈll und hausmuÈllaÈhnliche AbfaÈlle, desinfizierte AbfaÈlle der Abfallgruppe C, hausmuÈllaÈhnlicher Gewerbeabfall sowie KuÈchen- und KantinenabfaÈlle. (B) AbfaÈlle, an deren Entsorgung aus infektionspraÈventiver Sicht innerhalb der Einrichtung des Gesundheitsdienstes besondere Anforderungen zu stellen sind Dies sind mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftete AbfaÈlle wie WundverbaÈnde, GipsverbaÈnde, EinwegwaÈsche, Stuhlwindeln und Einwegartikel einschlieûlich Spritzen, KanuÈlen, Skalpelle. Bei groÈûeren FluÈssigkeitsmengen an Sekreten oder Exkreten ist es moÈglich, diese unter Beachtung hygienischer Gesichtspunkte dem Abwasser zuzufuÈhren. (C) AbfaÈlle, an deren Entsorgung aus infektionspraÈventiver Sicht innerhalb und auûerhalb der Einrichtung des Gesundheitsdienstes besondere Anforderungen zu stellen sind (sog. infektioÈse, ansteckungsgefaÈhrliche oder stark anstekkungsgefaÈhrliche AbfaÈlle) Damit werden AbfaÈlle erfaût, die aufgrund § 10 a Bundesseuchengesetz behandelt werden muÈssen. Dies ist gegeben, wenn die AbfaÈlle mit Erregern meldepflichtiger uÈbertragbarer Krankheiten behaftet sind und dadurch eine Verbreitung der Krankheiten zu befuÈrchten ist. Wesentliche Faktoren fuÈr eine moÈgliche Verbreitung der Krankheiten uÈber den Weg des Abfalls ergeben sich aus der Art der Krankheitserreger unter BeruÈcksichtigung ihrer AnsteckungsgefaÈhrlichkeit und ÛberlebensfaÈhigkeit in Verbindung mit dem moÈglichen Ûbertra18 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer gungsweg, dem Ausmaû und der Art der Kontamination sowie der Menge des kontaminierten Abfalls. Nach dem gegenwaÈrtigen Stand der fachlichen Diskussion kann dies beim Auftreten bzw. der Behandlung von Cholera, Lepra, Milzbrand, Paratyphus A, B, C; Pest, Pocken, Poliomyelitis, Ruhr (bakteriell), Tollwut, TularaÈmie, Typhus abdominalis, virusbedingtem haÈmorrhagischen Fieber, Brucellose, Diphtherie, Meningitis/Encephalitis, Q-Fieber, Rotz, Tuberkulose (aktive Form) sowie Virushepatitis der Fall sein. Herkunftsbereiche fuÈr solche AbfaÈlle koÈnnen beispielsweise Infektionsstationen, Dialysestationen und Dialysezentren mit gelber und grauer Dialyse, Pathologien, Blutbanken und Arztpraxen sowie veterinaÈrmedizinische Praxen und Kliniken sein. Auûerdem sind mikrobiologische Kulturen, die in Instituten fuÈr Hygiene, Mikrobiologie und Virologie sowie in der Labormedizin und in Arztpraxen mit entsprechender TaÈtigkeit anfallen, dieser Abfallgruppe zuzuordnen. Dies gilt auch fuÈr Versuchstiere sowie fuÈr Streu und Exkremente aus Versuchstieranlagen, soweit eine Verbreitung der oben genannten Krankheiten zu befuÈrchten ist. (D) AbfaÈlle, an deren Entsorgung aus umwelthygienischer Sicht innerhalb und auûerhalb der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes besondere Anforderungen zu stellen sind Es handelt sich dabei im wesentlichen um besonders uÈberwachungbeduÈrftige AbfaÈlle aus dem Bereich der Pflanzenschutz- und SchaÈdlingsbekaÈmpfungsmittel, LaborabfaÈlle und Chemikalienreste, metallhaltige AbfaÈlle und AbfaÈlle aus RoÈntgenlabors sowie MineraloÈle und synthetische Úle (teilweise PCB-haltig). Spezielle Fragen zur Entsorgung einzelner Abfallgruppen werden in einem gesonderten Kapitel des Merkblattes angesprochen, dies be19 ÛberwachungsbeduÈrftig 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen Treffer Hilfe trifft beispielsweise auch die Entsorgung von Altmedikamenten und Zytostatika. Ethisch problematisch Entsorgungsweg fuÈr AbfaÈlle und MoÈglichkeiten der Abfallvermeidung (E) Medizinische AbfaÈlle, an deren Entsorgung nur aus ethischer Sicht zusaÈtzliche Anforderungen zu stellen sind Dies sind KoÈrperteile und OrganabfaÈlle einschlieûlich gefuÈllter Blutbeutel und Blutkonserven. WaÈhrend die AbfaÈlle der Gruppe (A) und (B) im wesentlichen der HausmuÈllentsorgung zugeordnet werden, ist fuÈr die AbfaÈlle der Gruppe (C), (D) und (E) eine gesonderte Entsorgung auch unter Nutzung bestehender Anlagen zur Entsorgung von SonderabfaÈllen (z. B. chemisch/physikalische Behandlung, Sonderabfallverbrennung) vorgesehen. Zur Behandlung des infektioÈsen Abfalls der Gruppe (C) duÈrfen, entsprechend dem Merkblatt, neben der Verbrennung in dafuÈr zugelassenen Anlagen, nur thermische Desinfektionsverfahren eingesetzt werden, die vom Robert-Koch-Institut auf ihre Eignung gepruÈft und in die Liste der vom Robert-Koch-Institut (fruÈher Bundesgesundheitsamt) gepruÈften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren aufgenommen wurden. Eine zusammenfassende Darstellung der VorschlaÈge des LAGA-Merkblattes fuÈr die Einteilung der AbfaÈlle aus dem Gesundheitsdienst und der damit verbundenen Entsorgungswege kann der Abb. 5 entnommen werden. Neben weiteren VorschlaÈgen zur Verwertung von AbfaÈllen fordert das Merkblatt auch umweltschutzorientierte Beschaffungsmaûnahmen wie z die Verwendung langlebiger oder mehrfach nutzbarer Produkte, z. B. aufladbarer Akkumulatoren statt Einweg-Batterien, z der Verzicht auf problematisch zu entsorgende Produkte wie chlorierte Kohlenwasserstoffe oder queck20 Inhalt Suchen Treffer Hilfe Abfallwirtschaft/Abfallmanagement 13 z 01 04 21 Abb. 5: Abfalleinteilung und Entsorgung gemaÈû LAGA-Merkblatt 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen z Organisatorische Umsetzung Treffer Hilfe silberhaltige Thermometer durch die EinfuÈhrung umweltvertraÈglicherer Ersatzprodukte sowie die Vermeidung hygienischer nicht notwendiger Einmalprodukte. Es finden sich ferner VorschlaÈge zur organisatorischen Umsetzung dieser Maûnahmen im Krankenhausbereich, nicht nur hinsichtlich des Umgangs mit den AbfaÈllen und der Abfallogistik, sondern auch der personellen und organisatorischen Voraussetzungen. So erfolgt eine detaillierte Beschreibung der dem Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall zukommenden Aufgaben wie z. B. z seiner Initiativfunktion hinsichtlich der beschriebenen Umweltschutzmaûnahmen, z seiner Beratungs- und Informationspflicht gegenu È ber der Leitung und den Mitarbeitern der Klinik oder des Krankenhauses, die zugleich fuÈr die weitergehenden Maûnahmen zur Abfallvermeidung und Entsorgung motiviert werden sollen, z seiner Kontrollfunktion und z seiner Berichtspflicht. Zur Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Maûnahmen sieht das Merkblatt eine StaÈrkung der Position des Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall vor. Es ist davon auszugehen, daû entsprechend § 54 KrW-/AbfG groÈûere Kliniken und KrankenhaÈuser in der Regel einen Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall zu bestellen haben. Um eine hygienisch sachgerechte Organisation der Abfallentsorgung zu gewaÈhrleisten, ist fruÈhzeitig auch der Krankenhaushygieniker in die abfallwirtschaftliche Planung einzubinden. Dies gilt auch fuÈr die Beteiligung des Hygienebeauftragten und der Hygienefachkraft. DaruÈber hinaus sind sie ebenso 22 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer wie der Krankenhaushygieniker auch bei Beschaffungsentscheidungen zu beteiligen. Nicht einbezogen sind die Entsorgung radioaktiver Stoffe und die TierkoÈrperbeseitigung, die durch spezielle Rechtsvorschriften geregelt sind. Die Richtlinie des Bundesgesundheitsamtes In ErgaÈnzung zu dem oben beschriebenen Merkblatt der LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall hat die Kommission fuÈr Krankenhaushygiene und InfektionspraÈvention die im Oktober 1994 im Bundesgesundheitsblatt veroÈffentlichen ¹Anforderungen der Hygiene an die Abfallentsorgungª herausgegeben. Diese Anlage zur Ziffer 6.8 der ¹Richtlinie fuÈr Krankenhaushygiene und InfektionspraÈventionª beschaÈftigt sich, wie bereits aus dem Titel zu entnehmen ist, vorrangig mit den hygienischen Aspekten beim Umgang mit AbfaÈllen innerhalb des Krankenhauses (Bundesgesundheitsamt 1994). Die Einteilung der AbfaÈlle in verschiedene Gruppen stimmt annaÈhernd mit der bereits dargestellten Abfalleinteilung des LAGA-Merkblattes uÈberein. Im Hinblick auf den Arbeitsschutz enthaÈlt die Richtlinie noch einige zusaÈtzliche Hinweise zur Sortierung von AbfaÈllen der Abfallgruppe (B). So sollten AbfaÈlle der Abfallgruppe (B) nur in das Recycling mit einbezogen werden, wenn sie bereits am Ort ihrer Entstehung getrennt erfaût wurden. VerknuÈpfung von Beschaffung und Abfallmanagement Es ist grundsaÈtzlich davon auszugehen, daû der Einsatz von Produkten innerhalb eines Betriebsablaufes von endlicher Dauer ist und daher nach einem bestimmten Zeitraum zur Entstehung von Abfall beitraÈgt. Im Rahmen der Beschaffung gibt es nun unter abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten mehrere MoÈglichkeiten, steuernd in das Sy23 Rahmenbedingungen fuÈr eine umweltfreundliche Beschaffung 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt PruÈfung vor Beschaffung Suchen Treffer Hilfe stem einzugreifen. Es ist allerdings klar, daû sich die oÈkologischen Kriterien der Sicherheit und QualitaÈt der Patientenversorgung unterzuordnen haben. Bereits vor der Beschaffung des vom Nutzer angeforderten Produktes ist zu uÈberpruÈfen, z ob die Beschaffung bezogen auf den Anwendungsbereich notwendig ist, z aus welchen Werkstoffen das zu beschaffende Produkt im wesentlichen besteht und welche oÈkologischen Bewertungen zu diesen Werkstoffen vorliegen, z mit welchen Aufwendungen bei der Entsorgung des zum Abfall gewordenen Produktes zu rechnen ist und z ob Produkte mit gleicher Funktion aus umweltvertra È glicheren Werkstoffen oder mit geringeren Aufwendungen bei ihrer Entsorgung verfuÈgbar sind. Aufbauend auf dieses Raster ergeben sich prinzipiell fuÈnf Ansatzpunkte als Maûnahmen zur umweltfreundlichen Beschaffung (Deutsche Krankenhausgesellschaft 1993). PruÈfung des Nutzens Verzicht oder BeschraÈnkung des Verbrauchs Allgemein ist davon auszugehen, daû auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit jedes vom Krankenhaus beschaffte Produkt eine Funktion erfuÈllt, die seine Beschaffung rechtfertigt. Im jeweiligen Einzelfall kann allerdings schon nachgefragt werden, ob der tatsaÈchliche Nutzen eines Produktes im seinem gesamten Anwendungsbereich vorhanden ist. So zeigen Beispiele aus der Praxis des Krankenhausbetriebs, daû scheinbare Vorteile wie Arbeitserleichterung und hygienische Sicherheit, die in der Vergangenheit zu einer deutlichen Zunahme von Einmalprodukten gefuÈhrt haben, nicht in jedem Fall nachvollziehbar sind. Die konkrete ÛberpruÈfung des tat24 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer saÈchlichen Nutzens sollte auch Hygienemaûnahmen einschlieûen, um einem moÈglicherweise uÈberzogenem Sicherheitsdenken entgegenzuwirken. Ein haÈufig genanntes Beispiel sind die Einweg-Ûberziehschuhe, die meist aus PVC hergestellt werden und prinzipiell nur fuÈr den Aufenthalt externer Personen in bestimmten Bereichen (z. B. Operationsabteilung, Knochenmark-Transplantations-Einheiten, Einheiten fuÈr Schwerverbrannte) notwendig sind, sofern nicht desinfizierbare Bereichsschuhe zur VerfuÈgung stehen. Sehr haÈufig werden dann allerdings die Einweg-Ûberziehschuhe unspezifisch fuÈr Externe auch in anderen Bereichen gefordert (Daschner 1994). Verzichtet werden kann meist auch auf spezielle EntsorgungsbehaÈltnisse fuÈr KanuÈlen, da entsprechend gekennzeichnete KunststoffbehaÈlter, die vorher zum Transport anderer Produkte (z. B. Desinfektions- und Reinigungsmittel) eingesetzt wurden, diese Funktion erfuÈllen koÈnnen, wenn sie sich als bruchsicher und durchstichfest erweisen (Fenner 1996). Diese Entscheidung sollte aber nur in enger Abstimmung mit den fuÈr den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen getroffen werden. Ersatz von Einwegprodukten durch Mehrwegprodukte In den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes haben insbesondere die Einmal-Medicalprodukte mit 20±30 Gewichtsprozent zu einem uÈberdurchschnittlich hohen Kunststoffanteil im Abfall gefuÈhrt, dessen umweltgerechte Entsorgung bisher noch nicht geloÈst ist. Als Alternativen zu bestimmten Einwegprodukten bieten sich Mehrwegprodukte an. Der Weg zuruÈck zum Mehrwegprodukt wird haÈufig durch die Tatsache erschwert, daû viele KrankenhaÈuser nicht oder nicht mehr uÈber die notwendigen Wasch- und Desinfektionseinrichtungen verfuÈgen, die bei25 Beispiele Ûberziehschuhe und KanuÈlenentsorgung Mehrweg reduziert den Abfall 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Beispiele fuÈr unterschiedliche Eignung Reduzierung von Produkt- und VerpackungsabfaÈllen Suchen Treffer Hilfe spielsweise fuÈr den Einsatz von InfusionsloÈsungen in Mehrwegflaschen notwendig waÈren. Eine externe Aufbereitung wie fuÈr GetraÈnkemehrwegflaschen wird bisher nicht angeboten. Eine Entscheidung fuÈr die Umstellung auf Mehrwegsysteme kann nur auf das Produkt bezogen und unter BeruÈcksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen erfolgen. Sie wird dann zugunsten des Mehrwegsystems erfolgen, wenn bei aÈhnlicher QualitaÈt der Patientenversorgung durch dessen Einsatz Rohstoffe und Aufwendungen bei der Abfallentsorgung eingespart werden koÈnnen, ohne daû ein deutlicher hoÈherer Verbrauch an Energie notwendig wird. Bei der Speise- und WaÈscheversorgung wird der Ersatz von Einwegsystemen durch Mehrwegsysteme in den meisten FaÈllen mit vertretbarem Aufwand moÈglich sein. Die Umstellungen im Bereich der Medicalprodukte duÈrfte vorerst nur ausgewaÈhlte Produktgruppen betreffen. Der Ersatz von Einweg-Redonflaschen durch entsprechende Mehrwegsysteme ist dann eine sinnvolle Alternative, wenn das Krankenhaus uÈber die notwendigen Reinigungs- und SterilisationskapazitaÈten verfuÈgt und die Mehrwegredonflaschen in die Logistik der medizinischen GuÈterversorgung mit einbezogen werden koÈnnen; dies zeigt das Beispiel der UniversitaÈtsklinik Freiburg (Fenner 1996). Beschaffung ¹abfallguÈnstigerª Produkte Als ¹abfallguÈnstigª sind Produkte einzustufen, die bei gleicher Funktion und aÈhnlich zu bewertender stofflicher Zusammensetzung das geringste Abfallaufkommen verursachen. In den meisten FaÈllen wird als Bewertungskriterium der Gewichtsanteil des Produktes erfaût, der nach Gebrauch zum produktspezifischen Abfallaufkommen beitraÈgt. 26 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer Unter dem Gesichtspunkt der Entsorgungskosten kann auch das zu erwartende Abfallvolumen in die Betrachtung mit einbezogen werden. Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn das Volumen zur Festlegung der AbfallgebuÈhren herangezogen wird. Um bei einer Kaufentscheidung ¹abfallguÈnstigereª Produktes beruÈcksichtigen zu koÈnnen, werden von vielen KrankenhaÈusern im Rahmen der Angebotsvergleiche auch abfallrelevante Informationen zur Produktzusammensetzung oder zum Gewicht und Volumen des Produktes abgefragt. Von vielen KrankenhaÈusern werden dazu speziell konzipierter FrageboÈgen an die Herstellerfirmen versandt. Gemeinsam haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Krankenhausapotheker und die Bundesvereinigung der Medicalproduktehersteller BVMed e. V. um die Ausarbeitung eines einheitlichen ¹Úko-Fragebogensª bemuÈht. Die wesentlichen Inhalte des Fragebogens lassen sich wie folgt zusammenfassen (Senatsverwaltung fuÈr Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie 1995). Fragebogen zur Erfassung abfallrelevanter Daten (¹Úko-Fragebogenª) Angaben zum Produkt z Produktidentifikation (z. B. Produktbezeichnung, Handelsname, Bestellnummer) z Sterilisationsverfahren z Materialzusammensetzung des Produktes (Inhaltsstoffe) z Gewichtszusammensetzung des Produktes (Gewichtsanteile einzelner Inhaltsstoffe am Gesamtprodukt). 27 ¹Úko-Fragebogenª 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen Treffer Hilfe Angaben zur Verpackung z Materialzusammensetzung der Verpackung z Gewichtszusammensetzung der Verpackung (Gewichtsanteile einzelner Materialien an der Verpackung) z Volumen der Verpackung z Inhalt je Vepackungsstufe (z. B. 10 Katheter/ Karton). Vor allem umsatzstarke Medicalprodukte wie Absaugkatheter, Magensonden, Infusionssysteme, KanuÈlen oder Spritzen sollten in die entsprechende Bewertung mit einbezogen werden, da bei dieser Produktpalette von einem fuÈr das Krankenhaus guÈnstigen VerhaÈltnis zwischen dem zusaÈtzliche Aufwand und der durch die Maûnahme zu erwartende Reduzierung der Abfallmenge ausgegangen werden kann. Nach einer Hochrechnung des UniversitaÈtsklinikums Freiburg koÈnnte allein durch die Auswahl der abfallguÈnstigsten Produkte aus den vorgenannten Produktgruppen die Abfallmenge im Klinikum um rund 2000 kg pro Jahr reduziert werden (Daschner 1994). Entlastung der oÈffentlichen Abfallentsorgung Beschaffung ¹verpackungsguÈnstigerª Produkte Mit der schrittweisen EinfuÈhrung der Verpackungsverordnung haben die AktivitaÈten der KrankenhaÈuser zur Beschaffung ¹verpackungsguÈnstigerª Produkte einen anderen Stellenwert bekommen. Durch den Einkauf eines ¹verpackungsguÈnstigenª Produktes, zu dessen Auswahl Angaben des Herstellers uÈber Gewicht, Volumen und stoffliche Beschaffenheit bzw. Verwertbarkeit der Verpakkung benoÈtigt werden, erfolgt nicht mehr direkt eine Entlastung der Abfallentsorgung, da die Verpackungen for28 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer mal nicht mehr zum Abfall gehoÈren und auûerhalb der oÈffentlichen Abfallentsorgung einer Verwertung zugefuÈhrt werden sollen. Die Entscheidung fuÈr ein ¹verpackungsguÈnstigesª Produkt stellt unabhaÈngig von der weiteren Verwertung der VerpackungsabfaÈlle eine Maûnahme zur Rohstoff- und Abfallvermeidung dar. DaruÈber hinaus kann uÈber diese Entscheidung auch der Anteil der Verpackungen reduziert werden, der in einem zweiten Schritt als nicht verwertbarer Verpackungsabfall der oÈffentlichen Abfallentsorgung wieder zugefuÈhrt wird. Trotz erfolgversprechendem Start haben Mehrwegtransportverpackung, wie beispielsweise die sog. ¹Pharma-Boxª der Firma Logstar, die seit Oktober 1992 von mehreren groûen Pharmaunternehmen erprobt wird, doch noch nicht die erhoffte Verbreitung gefunden. Der Einsatz wiederverwendbarer Transportverpackungen, um beispielsweise Wellpappekartons fuÈr die konfektionierte Versendung von Arzneimitteln zu ersetzen oder zumindest zu reduzieren, beschraÈnkt sich sehr haÈufig noch auf eine lokal begrenzte Anwendung; dies zeigt das Beispiel des ¹Pasinger Kistlsª. Die KrankenhaÈuser sollten daher staÈrker das Angebot von Mehrwegtransportverpackungen nachfragen, um die vorhandenen Systeme und ihre Distributionswege zu erhalten. Beschaffung umweltfreundlicher Produkte Die Umweltfreundlichkeit eines Produktes ist im oÈffentlichen Beschaffungswesen inzwischen ein anerkanntes Auswahlkriterium, das in der Leistungsbeschreibung fuÈr Einholung von Angeboten zu beruÈcksichtigen ist. In der Verdingungsordnung fuÈr Leistungen (VOL/A) werden die Umwelteigenschaften eines Produktes ebenso als Quali- 29 Verpackungen im Mehrwegsystem 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Der ¹Blaue Engelª Organisation eines Informationsaustausches Suchen Treffer Hilfe taÈtsmerkmale herangezogen wie dessen Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit. Umweltfreundliche Produkte sind meist mit dem Umweltzeichen, dem ¹Blauen Engelª, versehen, der seit 1978 durch die Jury ¹Umweltzeichenª vergeben wird. Die Arbeit der Jury wird federfuÈhrend durch das Umweltbundesamt unterstuÈtzt. Durch die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen sollen Produkte gefoÈrdert werden, die eine vergleichsweise geringere Umweltbelastung hervorrufen. Inzwischen wird auch ein Umweltzeichen im Bereich der EuropaÈischen Union vergeben. In der Praxis zeigt sich allerdings, daû fuÈr viele in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes benoÈtigten Produkte noch kein Umweltzeichen vergeben wurde. Durch das Fehlen einer solchen Orientierungshilfe wird die entsprechende Produktauswahl auf dem produktreichen und kaum uÈberschaubaren Markt zusaÈtzlich erschwert. Die notwendige Sachkunde und Informationsbeschaffung uÈber den sich staÈndig aÈndernden Markt kann auch durch die Einrichtung von Beschaffungskommissionen in den einzelnen KrankenhaÈusern nicht immer gewaÈhrleistet werden. Es ist daher der Erfahrungsaustausch mit anderen KrankenhaÈusern beispielsweise durch die Einrichtung regionaler Arbeitsgruppen zu forcieren. Zur Beurteilung der Umweltfreundlichkeit eines Produktes ist immer eine vergleichende Betrachtung mit anderen Produkten des gleichen Anwendungsbereiches notwendig. Grundlage fuÈr einen solchen Vergleich sind Informationen uÈber die Materialzusammensetzungen und ihren Herstellungsprozeû. Ein bundesweites Informationssystem in Form einer extern zugaÈnglichen Datenbank, die die zur Beurteilung benoÈtigten Daten dem Nutzer in aktueller Form zur VerfuÈgung stellt, existiert bisher nur in Konzeptform. Eine 30 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer ÛberpruÈfung des gesamten Spektrums der jeweils zu beschaffenden Artikel auf umweltfreundlichere Alternativen ist viel zu aufwendig und aufgrund der fehlenden Daten auch nicht zu leisten. Eine entsprechende ÛberpruÈfung sollte sich daher vorrangig auf Massenartikel oder auf Produkte mit besonders schaÈdlichen Inhaltsstoffen konzentrieren. Ein typische Beispiel, das insbesondere auch den Verwaltungsbereich mit einbezieht, ist der verstaÈrkte Einsatz von Recyclingpapier, das im wesentlichen die gleichen Gebrauchseigenschaften wie weiûes Normalpapier aufweist. Als die umweltfreundlicheren Alternativen im Pflegebereich werden beispielsweise Einweghandschuhe aus Latex oder Polyethylen gegenuÈber Einweghandschuhen aus PVC oder digitale Thermometer im Vergleich zu Glas-Quecksilber-Thermometern eingestuft. Die fuÈr umweltfreudliche und eine Abfall vermindernde Beschaffung notwendigen Produktvergleiche setzen eine enge Zusammenarbeit von Einkauf, Anwender und dem Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall voraus. Jeder von diesem Personenkreis hat im Rahmen der Beschaffungsmaûnahme eine bestimmte Informationspflicht zu erfuÈllen, auf deren Grundlage die fuÈr die Entscheidung relevanten Daten zusammengetragen werden. z Der Einkauf hat dabei die Aufgaben, die zu beschaffenden Produkte in ihrer Menge zu bilanzieren und von den Herstellern die Informationen abzurufen, die zur Beurteilung der Abfallrelevanz des Produktes und seiner Verpackung sowie ihrer Zusammensetzung im Vergleich zu moÈglichen Alternativprodukten notwendig sind. z Der Anwender hat im Rahmen der Entscheidungsfindung die Notwendigkeit des angeforderten Produktes 31 Beispiele aus Vewaltung und Pflege Zusammenarbeit unbedingt notwendig 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen z Beschaffungskommission entscheidet Treffer Hilfe zu begruÈnden und moÈgliche Produktalternativen und Verfahren auf ihre Anwendbarkeit in dem betroffenen Arbeitsbereich zu pruÈfen. Dem Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall faÈllt die Aufgabe zu, aus den ihm vorliegenden Informationen die auf das Produkt zu beziehenden Entsorgungskosten sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Abfallentsorgung zu prognostizieren. Die endguÈltige Entscheidung uÈber eine Beschaffungsmaûnahme und ob umweltfreundlichere Produkte auch bei hoÈherem Preis beschafft werden koÈnnen, trifft meist eine Beschaffungskommission, die sich aus Vertretern der unterschiedlichen Funktionsbereiche zusammensetzen sollte. Um diese Entscheidung transparent zu gestalten ist ein nachvollziehbares Bewertungsschema notwendig, das die intern und extern verfuÈgbaren Informationen zu dem jeweiligen Produkt beruÈcksichtigt. Mit der Entwicklung und der praktischen Anwendung solcher Bewertungsmethoden beschaÈftigen sich z. Z. verschiedene Projektgruppen. z zusammenfassung Die rechtlichen Rahmenbedingungen fuÈr Abfallwirtschaft und -management in Kliniken und KrankenhaÈusern sind im Hinblick auf die Abfallbeseitigung recht klar formuliert und lassen sich mit Hilfe der verschiedenen MerkblaÈtter und Richtlinien praxisnah umsetzen. Mehr Gestaltungsfreiheit ergibt sich im Zusammenhang mit den Maûnahmen zur Vermeidung und Verwertung von AbfaÈllen. Um diese Gestaltungsfreiheit zu nutzen, bedarf 32 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen 13 z 01 04 Hilfe Treffer es allerdings einer Eigeninitiative, die im Rahmen der Managementaufgaben zu foÈrdern ist. Der Umweltschutz ist dabei immer in enger Verbindung mit den Anforderungen der Patientensicherheit und des Arbeitsschutzes zu sehen. Literatur Bundesgesundheitsamt (Hrsg) (1994) Kommission fuÈr Krankenhaushygiene und InfektionspraÈvention beim Bundesgesundheitsamt (heute Robert-Koch-Institut) Anforderungen der Hygiene an die Abfallentsorgung. 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Vom 27. 9. 1994, BGBl I S 2705, zuletzt geaÈndert 25. 8. 1998, BGBl I S 2455 IQS (1997) Q3 ± Managementsysteme integrieren (Grundlagen). Initiative QualitaÈtssicherung Nordrhein Westfalen e. V. (IQS) Dortmund LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA (Hrsg) (1991) Merkblatt uÈber die Vermeidung und die Entsorgung von AbfaÈllen aus 33 13 z 01 04 Abfallwirtschaft/Abfallmanagement Inhalt Suchen Hilfe Treffer oÈffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. In: MuÈll-Handbuch. Erich Schmidt Verlag, Kennzahl 8545, Lfg 1/92 Schmidt-Birk A, Schnepel U (1996) Medizin und Industrie lernen voneinander ± Zertifizierung im Krankenhaus. QZ/ZG 11:26±30 Senatsverwaltung fuÈr Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin (1995) Branchenleitfaden betriebliches Abfallwirtschaftskonzept fuÈr KrankenhaÈuser. Informationsschriften zur Abfallwirtschaft Heft 9 Statistisches Bundesamt (1997) Fachserie 19 Reihe 1.2, Abfallbeseitigung im Produzierenden Gewerbe und in KrankenhaÈusern 1993. 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